COOLE KLEINTIERE NO FURTHER A MYSTERY

coole kleintiere No Further a Mystery

coole kleintiere No Further a Mystery

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Gestern habe ich nun wie vereinbart eine Mail an die Vermieterin geschrieben und nach Ihrem Einverständnis gefragt. Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei (es handelt sich hierbei um ihre Eigentumswohnung, die sie nun an uns vermietet).

Ich habe zwar bei Ihnen nachgefragt allerdings eher aus Höflichkeit, und bis dato noch keine Antwort erhalten.

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Obwohl Hunde oft als Haustiere für Häconsumer mit großen Gärten angesehen werden, können auch einige kleinere Rassen in einer Wohnung glücklich und gesund leben.

Zeigt sich jedoch selbst ein kleinerer Hund als auffällig und bellt über einen längeren Zeitraum, stellt dies eine Störung dar. Zwar geht von Ihm weniger eine Gefahr aus, aber die Geräuschkulisse erweist sich als nervend und Nachbarn müssen diese Art der Beeinträchtigung nicht hinnehmen.

Schließlich können wir nichts dafür, dass die Vormieterin scheinbar nicht ordentlich war. Außerdem besitzen wir eine non-public Haftpflichtversicherung, in der Schäden durch Katzen mit abgesichert sind.

Die meisten deutlich größeren Hunderassen gelten jedoch als geeignet, ganz unabhängig von der verfügbaren Anzahl an Quadratmetern.

Zwei Büros ,wovon eins sagt wenn sie mich nicht mit ihr sehen würden wüssten sie nicht das ein Hund im Haus ist. Die anderen sehe ich leider nie.

Blume kam zusammen mit ihrem Freund Chuchu zu uns. Die beiden sind etwas schüchtern, aber doch neugierig. Angefasst und gestreichelt werden gehört nicht zu ihren Lieblingsbeschäftigungen. ...

Wenn Haustierfans aus ihrer Miet­wohnung ausziehen, finden sie womöglich unerwünschte Spuren ihrer Vier­beiner an Wänden, Böden oder Türen. Für Schäden, die über die übliche Abnut­zung hinaus­gehen, müssen Mieter einstehen, etwa bei Schäden durch Katzenurin.

Was könnte nun passieren? Dürfen sie mir kleintiergehege in der nähe die Haltung nun doch entziehen, obwohl keinerlei Beschwerden oder Beeinträchtigungen vorliegen und ich echt viel Geld in die Wohnung investiert habe, die ich nicht ohne Weiteres nach nicht mal einem Jahr wieder zurück bekomme?

So können Verbote von Kleintieren, die als ungefährlich gelten und nichts beschädigen, rechtlich angreifbar sein.

In unserem Mietvertrag steht, dass dies vorab der Zusage unserer Vermieterin bedarf. Nun habe ich sie gefragt und mir wurde gesagt, dass wir keine Katze aufnehmen sollten, da diese nicht artgerecht gehalten werden würde und die Wohnung Schaden nehmen würde.

Welche Arten als Kleintiere eingestuft werden, ist nur nebensächlich von der Körpergröße abhängig. Vielmehr handelt es sich um jene tierische Begleiter, von denen keine Störungen zu erwarten seien. Sie verursachen keinen Lärm und sind für die Nachbarn praktisch kaum wahrnehmbar.

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